BVfK-Wochenendticker 20. Februar 2016

Daneben: "Juristische Meinungen werden von Juristen beantwortet. Politisch sage ich: Wir bleiben dabei."

 

Enttarnt: "Rainer vom Golfplatz" ist kein Adelstitel

 

Bargeldobergrenze: Auf dem besten Weg zum totalen Überwachungsstaat

 

Branchenpartner vorgestellt: Control€xpert

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die EU-Kommission wertet  Österreichs Obergrenze für Flüchtlinge als Verstoß gegen internationales Recht. Dazu der Österreichische Bundeskanzler Faymann:

"Juristische Meinungen werden von Juristen beantwortet. Politisch sage ich: Wir bleiben dabei."

Wie bitte? Regierende ignorieren Verträge und Gesetze – hatten wir das nicht schon einmal? 

Um es klar zu sagen: Vertragsbruch ist rechtswidrig und muss gegebenenfalls geahndet werden, Gesetzesbruch durch die Regierenden führt zu Anarchie, auch wenn man glaubt, selbige verhindern zu wollen. 

Da ist man doch froh, dass es Mitmenschen gibt, die sich mit aller Genauigkeit um rechtliches Fehlverhalten kümmern. Daher muss selbstverständlich auch das Führen eines falschen Titels zur unfairen Erreichung geschäftlicher Vorteile geahndet und abgestellt werden.

Nicht immer ist jedoch eindeutig zu erkennen, wo die Grenzen liegen.

Da nennt sich zum Beispiel jemand "Rainer vom Golfplatz" und Juristen fragen sich, ob das nicht das Führen eines falschen Adelstitels zur Täuschung der Kundschaft ist? Denn unser Rainer heißt schlicht und einfach "Schulte" mit Nachnamen und nicht "vom Golfplatz"

Doch ist das nicht das einzige, was Anstoß finden könnte: Sein Geschäft nennt er auch noch "Golfplatz Rheinhessen". Dürfte hier nicht die Irreführung schon im durch diese Namensbezeichnung verursachten vergeblichen Herumirren auf Rheinhessens Golfplätzen bestehen?

Hat man den Gesuchten dann endlich gefunden, finden sich Golfs aus Wolfsburg auf Asphalt und nicht auf Rasen...  (s. Bild rechts)

Tja, da kann man nur hoffen, dass diese BVfK-Publikation nicht wieder einmal den kürzesten Weg in eine nicht unumstrittene Juristenstube findet.

Daher der dringende Hinweis und Appell: Der BVfK-Wochenendticker richtet sich ausschließlich an BVfK-Mitglieder. Er ist nicht zur Weiterverbreitung vorgesehen. Wenn jemanden etwas nicht gefällt, möge er sich auf kurzem Dienstweg melden. Wir reagieren schnell und effizient. 

Rainer Schulte vom Golfplatz ist seit 10 Jahren treues und vorbildliches BVfK-Mitglied und über jeden Zweifel der wettbewerbsrechtlichen Irreführung und Täuschung erhaben – sofern Fahrzeugaufbereitung nicht unter diesen Tatbestand fällt. 

Ich freue mich über seinen nun folgenden Beitrag zum Thema Bargeldobergrenze den ich Ihrer Aufmerksamkeit empfehle.

Herzliche Grüße, ein schönes Wochenende und „Alles Gute für Ihren Autohandel!“

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V. www.bvfk.de

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5000-Euro-Limit für Barzahlungen

Bewertung aus Sicht eines Autohändlers

Ein gebrauchter Golf, zum bestandenen Abitur ihres Kindes, das macht 7650 €, Sie zahlen EC oder mit Kreditkarte?

So oder so ähnlich soll ich mir also die Zukunft meines Geschäfts nach Einführung einer Bargeld Obergrenze in Höhe von 5.000,-€ vorstellen?

Unabhängig davon, dass es mir durchaus recht ist, wenn der Kunde sein gekauftes Auto vor Abholung per Überweisung bezahlt, würde es mir im Traum nicht einfallen, dies zur einzig möglichen Bedingung zu machen.

Ich betreibe ein seriöses Geschäft und der Schutz vor kriminellen Machenschaften bzw. deren Bekämpfung war auch ein Grund, vor über zehn Jahren in den BVfK einzutreten.

Als Quereinsteiger, der eigentlich einmal Rechtsanwalt werden wollte ( frei nach der TV-Rolle des Manfred Krug in "Liebling Kreuzberg") tat ich mich einst sowieso schon schwer, mich mit der Berufsbezeichnung "Autohändler" vorzustellen.

In Gedanken sah ich damals schon zwei neue "Stars" vor Augen, nämlich Jörg und Dragan (RTL) mit denen ich, so nett sie sein mögen, nicht in einen Topf geworfen werden wollte.

Heute stehe ich über all diesen Ängsten und weiß, dass jeder Gastwirt, Versicherungsvertreter oder eben auch Autohändler sich tagtäglich unternehmerischen Herausforderungen stellen muss, an die ich zuvor nie dachte, doch zurück zum Thema:

"Schutz vor kriminellen Machenschaften" , da hat sich der BVfK schon oft genug positiv hervorgetan, sei es durch die konsequente Bekämpfung der Tacho-Manipulation oder auch jüngst durch die Interessenvertretung (nicht nur der Mitglieder) in Sachen Abgas-Skandal und dessen Folgen.

Die Einführung einer Bargeld-Obergrenze in Höhe von 5.000 € halte ich hingegen für einen massiven Eingriff in die Rechte der Bürger, Unternehmer und auch in den Wirtschaftsverkehr. 

Wir schimpfen auf die Machenschaften der Stasi in der ehemaligen DDR und sind auf dem besten Weg zum totalen Überwachungsstaat ! 

Durch die heutigen Möglichkeiten des digitalen Zeitalters sind wir doch schon gläserne Bürger mehr als je zuvor und ich befürchte, dass die Vorschläge der Bundesregierung erst der Anfang sind, doch wie heißt es so schön: Wehrt den Anfängen!

Es sollte doch jedem mündigen Bürger selbst überlassen sein, wie er sein hart verdientes Geld ausgibt. Es mag Menschen geben, die zahlen selbst ein Päckchen Zigaretten oder Kaugummi mit der  EC-Karte, doch es gibt genauso viele Menschen, die nicht bereit sind auf diese Weise Spuren zu hinterlassen. 

Wem gehören die Daten, die permanent über uns gesammelt und gespeichert werden und nicht nur unsere Aufenthaltsorte, unser Konsumverhalten, unsere Fahrweise sondern bald auch unsere sonstigen Lebensweisen widerspiegeln? 

Wenn ich meine Süßigkeiten, eine Flasche Champagne, die Tankfüllung "Super Plus", meine Medikamente oder eben auch ein gebrauchtes Auto in bar bezahle, dann ist das gelebter Datenschutz!

Die Barzahlung bei Abholung bzw Übergabe der Ware stellt ja zudem auch einen nicht zu unterschätzenden Sicherheitsaspekt dar. 

Vertragspartner möchten sich doch einerseits von der Beschaffenheit der Ware überzeugen, bevor sie ihr Erspartes dafür hergeben, andererseits das Objekt der Begierde auch gleich mitnehmen, bevor noch was an das gute Stück drankommt, eben halt ganz einfach: "Ware gegen Geld".

Wer überweist schon gern Geld an eine ihm fremde Person oder Firma und dies erst recht, wenn es um einen höheren Betrag geht (!) ohne physisch etwas in der Hand zu haben? 

Dies gilt für Endkunden genauso wie für Unternehmer, denn wie habe ich mir das vorzustellen, wenn ich einen Golf kaufen will, den meinetwegen ein 200 Km entfernter Mercedes-Händler in Zahlung genommen hat ? 

Ich werde weder ohne eine Besichtigung vorab bezahlen, noch werde ich ein zweites Mal kommen wollen, nachdem ich den Kaufpreis von meiner Hausbank überwiesen habe und dieser nach drei Tagen beim Kollegen eingegangen ist.

Bezahlungen mit der EC-Karte unterliegen meist einem Limit, das sich regelmäßig unter 5.000,- bewegt, um Schäden durch unbefugten Missbrauch bei Verlust oder Diebstahl klein zu halten.

Für die Inanspruchnahme einer Kreditkarte müssten zunächst  die technischen Möglichkeiten geschaffen werden und in der Praxis würde dies Gebühren produzieren, welche den unterm Strich gebliebenen Nettogewinn nahezu aufzehren. Bei  nur 3% Gebühren würden sich diese bei unserem Beispiel  eines Golf auf 230,- Euro belaufen! 

Jeder Kunde weist sich bei Unterzeichnung des Kaufvertrages aus und es wird seitens der Unternehmer gemäß dem Gesetz gegen Geldwäsche ab 15.000,- eine Kopie des Personalausweises gemacht.

Offensichtlich teilen auch andere Händler-Kollegen die Meinung, dass die geplanten Maßnahme dem angegebenen  Ziel (Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus) nicht dient und habe dies auch gegenüber der Funke-Medien-Gruppe Berlin so zum Ausdruck gebracht.

Euer Rainer vom Golfplatz

www.Golfplatz-Rheinhessen.de

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Branchenpartner vorgestellt:

Control€xpert

Perfekt! Mehr fällt einem nach dem Besuch des Langenfelder Unternehmens nicht ein. 400 engagierte Mitarbeiter sind beim Marktführer für die Entwicklung elektronischer, datenbasierter Kommunikationsstandards tätig. Nicht bei allen in der Kfz-Branche beliebt, wenn z.B. Abrechnungen mit Versicherungen um Überflüssiges oder als für eine Reparatur angeblich erforderliches Ersatzteil gekürzt werden, welches sich bei genauer Prüfung als Carrera-Bahn entpuppt.

2002 wurde Control€xpert nach eigener Aussagevon Menschen gegründet, die Benzin im Blut und eine Idee im Kopf haben: Sie wollen das Schaden- und Wartungsmanagement für alle Beteiligten einfacher, schneller & effizienter machen. Ihr Handwerkzeug: Innovationswille, Kfz-Sachverstand – und vor allem: Mut und Entschlossenheit, Dinge komplett neu zu überdenken und anders zu gestalten.

Die Intention des Unternehmens besteht darin, alle am Schaden- und Wartungsprozess beteiligte Parteien zu vernetzen und einen elektronischen, datenbasierten Kommunikationsstandard zu etablieren. Es werden vielfältigen Dienstleistungen und Produkte für Versicherungen, Flottenbetreiber, Leasinggesellschaften, Werkstätten, Autohäuser, Kfz-Hersteller und Kfz-Sachverständige entwickelt.

Mit der Kommunikationsplattform PostMaster ® werden Kunden und Partner in die Lage versetzt, auf Basis strukturierter Daten miteinander elektronisch zu kommunizieren was für schnelle, automatisierte Prozessabläufe und eine hohe Transparenz sorgt.

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Für BVfK-Mitglieder eröffnen sich durch Nutzung der Produkte PostMaster® und EasyClaim, einer App zur schnellen Schadensermittlung, besondere Möglichkeiten, die in Kürze detailliert vorgestellt werden. 

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Bild: GF Gerhard Witte, Ansgar Klein, GF Kai Siersleben, VL Henrik Lange (v.l.n.r.)

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Termine 2016:

 17. - 18. März 2016  Deutscher Autorechtstag

                                     Infos und Anmeldung: www.deutscher-autorechtstag.de

7. Mai 2016  Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen