5000-Euro-Limit für Barzahlungen
Bewertung aus Sicht eines Autohändlers
Ein gebrauchter Golf, zum bestandenen Abitur ihres Kindes, das macht 7650 €, Sie zahlen EC oder mit Kreditkarte?
So oder so ähnlich soll ich mir also die Zukunft meines Geschäfts nach Einführung einer Bargeld Obergrenze in Höhe von 5.000,-€ vorstellen?
Unabhängig davon, dass es mir durchaus recht ist, wenn der Kunde sein gekauftes Auto vor Abholung per Überweisung bezahlt, würde es mir im Traum nicht einfallen, dies zur einzig möglichen Bedingung zu machen.
Ich betreibe ein seriöses Geschäft und der Schutz vor kriminellen Machenschaften bzw. deren Bekämpfung war auch ein Grund, vor über zehn Jahren in den BVfK einzutreten.
Als Quereinsteiger, der eigentlich einmal Rechtsanwalt werden wollte ( frei nach der TV-Rolle des Manfred Krug in "Liebling Kreuzberg") tat ich mich einst sowieso schon schwer, mich mit der Berufsbezeichnung "Autohändler" vorzustellen.
In Gedanken sah ich damals schon zwei neue "Stars" vor Augen, nämlich Jörg und Dragan (RTL) mit denen ich, so nett sie sein mögen, nicht in einen Topf geworfen werden wollte.
Heute stehe ich über all diesen Ängsten und weiß, dass jeder Gastwirt, Versicherungsvertreter oder eben auch Autohändler sich tagtäglich unternehmerischen Herausforderungen stellen muss, an die ich zuvor nie dachte, doch zurück zum Thema:
"Schutz vor kriminellen Machenschaften" , da hat sich der BVfK schon oft genug positiv hervorgetan, sei es durch die konsequente Bekämpfung der Tacho-Manipulation oder auch jüngst durch die Interessenvertretung (nicht nur der Mitglieder) in Sachen Abgas-Skandal und dessen Folgen.
Die Einführung einer Bargeld-Obergrenze in Höhe von 5.000 € halte ich hingegen für einen massiven Eingriff in die Rechte der Bürger, Unternehmer und auch in den Wirtschaftsverkehr.
Wir schimpfen auf die Machenschaften der Stasi in der ehemaligen DDR und sind auf dem besten Weg zum totalen Überwachungsstaat !
Durch die heutigen Möglichkeiten des digitalen Zeitalters sind wir doch schon gläserne Bürger mehr als je zuvor und ich befürchte, dass die Vorschläge der Bundesregierung erst der Anfang sind, doch wie heißt es so schön: Wehrt den Anfängen!
Es sollte doch jedem mündigen Bürger selbst überlassen sein, wie er sein hart verdientes Geld ausgibt. Es mag Menschen geben, die zahlen selbst ein Päckchen Zigaretten oder Kaugummi mit der EC-Karte, doch es gibt genauso viele Menschen, die nicht bereit sind auf diese Weise Spuren zu hinterlassen.
Wem gehören die Daten, die permanent über uns gesammelt und gespeichert werden und nicht nur unsere Aufenthaltsorte, unser Konsumverhalten, unsere Fahrweise sondern bald auch unsere sonstigen Lebensweisen widerspiegeln?
Wenn ich meine Süßigkeiten, eine Flasche Champagne, die Tankfüllung "Super Plus", meine Medikamente oder eben auch ein gebrauchtes Auto in bar bezahle, dann ist das gelebter Datenschutz!
Die Barzahlung bei Abholung bzw Übergabe der Ware stellt ja zudem auch einen nicht zu unterschätzenden Sicherheitsaspekt dar.
Vertragspartner möchten sich doch einerseits von der Beschaffenheit der Ware überzeugen, bevor sie ihr Erspartes dafür hergeben, andererseits das Objekt der Begierde auch gleich mitnehmen, bevor noch was an das gute Stück drankommt, eben halt ganz einfach: "Ware gegen Geld".
Wer überweist schon gern Geld an eine ihm fremde Person oder Firma und dies erst recht, wenn es um einen höheren Betrag geht (!) ohne physisch etwas in der Hand zu haben?
Dies gilt für Endkunden genauso wie für Unternehmer, denn wie habe ich mir das vorzustellen, wenn ich einen Golf kaufen will, den meinetwegen ein 200 Km entfernter Mercedes-Händler in Zahlung genommen hat ?
Ich werde weder ohne eine Besichtigung vorab bezahlen, noch werde ich ein zweites Mal kommen wollen, nachdem ich den Kaufpreis von meiner Hausbank überwiesen habe und dieser nach drei Tagen beim Kollegen eingegangen ist.
Bezahlungen mit der EC-Karte unterliegen meist einem Limit, das sich regelmäßig unter 5.000,- bewegt, um Schäden durch unbefugten Missbrauch bei Verlust oder Diebstahl klein zu halten.
Für die Inanspruchnahme einer Kreditkarte müssten zunächst die technischen Möglichkeiten geschaffen werden und in der Praxis würde dies Gebühren produzieren, welche den unterm Strich gebliebenen Nettogewinn nahezu aufzehren. Bei nur 3% Gebühren würden sich diese bei unserem Beispiel eines Golf auf 230,- Euro belaufen!
Jeder Kunde weist sich bei Unterzeichnung des Kaufvertrages aus und es wird seitens der Unternehmer gemäß dem Gesetz gegen Geldwäsche ab 15.000,- eine Kopie des Personalausweises gemacht.
Offensichtlich teilen auch andere Händler-Kollegen die Meinung, dass die geplanten Maßnahme dem angegebenen Ziel (Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus) nicht dient und habe dies auch gegenüber der Funke-Medien-Gruppe Berlin so zum Ausdruck gebracht.